Brutto-Netto-Rechner 2026
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung.
Ihr Nettogehalt
pro Monat · 68.5% Ihres Bruttogehalts
24.653,04 € pro Jahr
Berechnung nach dem offiziellen Programmablaufplan des BMF (Stand 2026)
Aufteilung
Beliebte Gehälter
Was bleibt netto? Die häufigsten Bruttogehälter im Überblick.
Wie wird das Nettogehalt berechnet?
Das Nettogehalt ist der Betrag, der nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Bruttogehalt übrig bleibt. Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird die Lohnsteuer anhand des Programmablaufplans (PAP) des Bundesfinanzministeriums ermittelt. Dieser berücksichtigt Ihre Steuerklasse, Freibeträge und den progressiven Steuertarif. Anschließend werden die Sozialversicherungsbeiträge für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Steuerklassen im Überblick
In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die bestimmen, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Steuerklasse 1 gilt für Ledige und Geschiedene. Steuerklasse 2 steht Alleinerziehenden zu und gewährt einen zusätzlichen Entlastungsbetrag. Steuerklasse 3 ist für Verheiratete mit höherem Einkommen gedacht (Partner in Klasse 5). Steuerklasse 4 gilt für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen. Steuerklasse 5 ist das Gegenstück zu Klasse 3. Steuerklasse 6 wird für Zweit- und Nebenjobs verwendet.
Sozialversicherungsbeiträge 2026
Die Sozialversicherungsbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Im Jahr 2026 gelten folgende Beitragssätze (Arbeitnehmeranteil):
- Rentenversicherung: 9,3 % (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
- Krankenversicherung: 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (durchschnittlich ca. 1,45 %)
- Pflegeversicherung: 1,8 % (Zuschlag von 0,6 % für Kinderlose ab 23)
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner
- Wie wird das Nettogehalt berechnet?
- Das Nettogehalt ergibt sich aus dem Bruttogehalt abzüglich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie den Sozialversicherungsbeiträgen (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Unser Rechner verwendet den offiziellen BMF-Programmablaufplan.
- Welche Steuerklasse habe ich?
- Steuerklasse 1: Ledige, Geschiedene, Verwitwete. Steuerklasse 2: Alleinerziehende. Steuerklasse 3: Verheiratete (höherverdienend). Steuerklasse 4: Verheiratete (ähnliches Einkommen). Steuerklasse 5: Verheiratete (geringerverdienend). Steuerklasse 6: Zweitjob.
- Was ist der KV-Zusatzbeitrag?
- Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird von jeder gesetzlichen Krankenkasse selbst festgelegt. Im Jahr 2026 liegt der Durchschnitt bei ca. 2,5 %. Den genauen Satz finden Sie auf der Website Ihrer Krankenkasse.
- Wann fällt der Solidaritätszuschlag an?
- Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 % der Steuerzahler weggefallen. Er fällt nur noch bei höheren Einkommen an, wenn die jährliche Lohnsteuer die Freigrenze übersteigt.
- Was ist der Pflegeversicherungs-Zuschlag für Kinderlose?
- Kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 % zur Pflegeversicherung. Eltern erhalten dagegen Abschläge je nach Anzahl der Kinder.